31.7.2024

Das neue Punktesystem ab Mai 2014

Ab dem 1. Mai 2014 ändert sich das Punktesystem: Neuerungen betreffen die Tilgungsfristen, individuelle Punktetilgungen und die Reduzierung der maximalen Punktzahl auf 8. Außerdem ersetzt das Fahreignungsseminar das alte Aufbauseminar.

1. Neuer Ansprechpartner: Fahreignungsregister

Anstelle des Verkehrszentralregisters erhalten Sie künftig Post vom Fahreignungsregister.

2. Änderungen bei den Tilgungsfristen

Die Tilgungsfristen, also die Zeiträume, nach denen Punkte aus dem Register gelöscht werden, ändern sich:

  • Ordnungswidrigkeiten: Vorher wurden die Punkte nach 2 Jahren gelöscht, nun sind es 2,5 Jahre.
  • Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten: Die Tilgungsfrist beträgt jetzt 5 Jahre.
  • Straftaten: Hier verlängert sich die Frist von 5 auf 10 Jahre.

3. Individuelle Tilgung der Punkte

Ein bedeutender Unterschied ist, dass Punkte nun einzeln getilgt werden. Im alten System führte jeder neue Punkt innerhalb der Tilgungsfrist zu einer Verlängerung der Frist auf insgesamt 5 Jahre.

Beispiel nach dem alten System:

  • 01.01.2010: Handy am Ohr – 1 Punkt in Flensburg.
  • Ohne neuen Punkt: Tilgung am 01.01.2012.
  • Mit neuem Punkt innerhalb der 2 Jahre: Tilgung erst am 01.01.2015.

Im neuen System wird jeder Punkt für sich alleine getilgt, unabhängig davon, ob innerhalb der 2,5 Jahre ein neuer Punkt dazu kommt oder nicht. Die Tilgung erfolgt immer nach 2,5 Jahren (bzw. 5 oder 10 Jahren, je nach Schwere der Tat).

4. Reduzierung der maximalen Punktzahl

Statt bis zu 18 Punkte kann man nun nur noch maximal 8 Punkte sammeln. Die alten Punktestände werden entsprechend umgerechnet.

5. Anpassung der Bepunktung

Die Bepunktung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurde angepasst:

  • Beispiel: Wer innerorts 30 km/h zu schnell fährt, erhält nach dem neuen System nur noch 1 Punkt statt der bisherigen 3 Punkte.
  • Achtung: Für Vergehen, die bisher mit nur einem Punkt geahndet wurden (z.B. Handy am Ohr), bleibt es bei einem Punkt.

6. Neue Seminare: Fahreignungsseminar

Das bisherige ASP-Seminar (Aufbauseminar für Punkteauffällige) entfällt. Stattdessen gibt es das Fahreignungsseminar, bei dem man einen Punkt abbauen kann, allerdings nur bei einem Punktestand zwischen 1 und 5 Punkten.

Diese Änderungen sollen zu einer klareren und gerechteren Handhabung des Punktesystems führen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Achten Sie auf die neuen Regeln, um Punkte zu vermeiden und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.

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