Sie haben einen Brief von ihrer Fahrerlaubnisbehörde mit der Anordnung erhalten, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu absolvieren? Hier erfahren sie alle Informationen dazu.
Warum muss ich zum Aufbauseminar?
Dafür kann es mehrere Gründe geben. Es gibt dabei 2 Kataloge die sich die Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage nimmt, um ein Aufbauseminar ASF anzuordnen.
Beim Katalog A reicht ein Verkehrsverstoß bereits, um wieder zu Fahrschule zu müssen. Hier ein paar Beispiele was das sein könnte:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Km/h
- Überholen im Überholverbot
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung oder Schädigung
- Überfahren einer Roten Ampel
dies sind die häufigsten Gründe, es gibt noch viele mehr.
Beim Katalog B sind 2 gleiche oder unterschiedliche Verkehrsverstöße benötigt, um am Seminar Teilnehmen zu müssen. Beispielsweise:
- Mobiltelefon verbotenerweise am Steuer genutzt
- Weniger als 1.6 Millimeter Profil am Reifen
Für eine komplette Übersicht aller Ordnungswidrigkeiten, deren Kosten und Kategorisierung nach Katalog A und B klicken sie bitte hier.
Wie läuft so ein ASF Seminar ab?
Vorgeschrieben sind 4 Gruppensitzungen in der Fahrschule, jeweils 135 Minuten lang. Dabei sitzen sie mit mehreren Personen zusammen, die genau wie sie zum Seminar müssen – mindestens 6, jedoch maximal 12 Personen.
Sie besprechen dabei zusammen wie sie ihr verhalten im Straßenverkehr verbessern können, damit es in weiterer Zukunft nicht zu weiteren Auffälligkeiten kommt.
Zwischen der ersten und zweiten Sitzung finden sogenannte „Beobachtungsfahrten“ statt, in der sie, der Kursleitende Fahrlehrer und 1-2 Kursteilnehmer im Auto sitzen. Dabei bewerten sie den Fahrstil der anderen Kursteilnehmer, diese jedoch auch ihren – ein sehr interessanter Teil.
Wenn sie alle Gruppensitzungen besucht haben, erhalten sie ihre Teilnahmebescheinigung die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Es gibt keine Prüfung oder Test.
Nach dem ASF Aufbauseminar nochmal geblitzt. Was passiert jetzt?
Passiert ihnen nach dem Besuch des Aufbauseminars nochmal ein Verstoß, (ein Katalog A oder zweit Katalog B Verstöße) erhalten sie eine schriftliche Verwarnung. Dort wird ihnen lediglich empfohlen, eine Verkehrspsychologische Beratung durchzuführen. Jedoch wird auch darauf hingewiesen, was beim 3.ten Verstoß innerhalb der Probezeit geschieht. Dann wird ihnen die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen, die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Ob ein sogenanntes „Fahreignungsgutachten“ benötigt wird entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Wie melde ich mich an?
Komm einfach zu einer unserer Filialen vorbei. Bring bitte den Brief von der Fahrerlaubnisbehörde mit, damit wir alles richtig machen können. Wie hoch die Kosten sind, und wie der genaue Ablauf in Gütersloh ist erklären wir ihnen vor Ort. Wir freuen uns schon auf euch!
Hier ein Video über eure Rechte während der Probezeit: