Ab dem 01.05.2014 wird das neue Punktesystem eingeführt. Im folgenden fasse ich kurz die Neuerungen zusammen:

1.

Von dem Verkehrszentralregister erhält man keine Post mehr, sondern von dem Fahreignungsregister.

2.
Die Tilgungsfrist ( Zeit, nachdem Punkte aus dem Register gelöscht werden) ändert sich. Vorher galt es, das bei Ordnungswidrigkeiten die Punkte 2 Jahre lang bestanden – jetzt sind es 2,5 Jahre ( bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre). Bei Straftaten wurden aus 5 Jahren 10 Jahre !

3.
Eine Besonderheit bei der Tilgungsfrist ist, das die Punkte ab sofort einzeln tilgen. Ein Beispiel nach dem alten System:
01.01.2010 -> Handy am Ohr – 1 Punkt in Flensburg. Kommt kein neuer Punkt dazu, tilgt dieser am 01.01.2012. Kommt jedoch innerhalb der 2 Jahre ein neuer Punkt dazu (egal welches vergehen, es zählt der Punkt in Flensburg), verlängert sich die Tilgungsfrist von 2 auf 5 Jahre.

Somit tilgt der Punkt, der am 01.01.2010 erhalten wurde nicht im Jahr 2012, sonder erst im Jahr 2015 ! Das wird sich nun ändern!!!!!   

Mit dem neuen Punktesystem tilgt jeder Punkt für sich alleine – egal ob in der 2,5 Jahresfrist ein Punkt dazu kommt oder nicht, er tilgt immer nach 2,5 Jahren (bzw 5, oder 10 Jahre, je nach Schwere der Tat ).

4.
Generell gibt es nicht mehr bis zu 18 Punkte, sonder nur noch bis zu 8 Punkte. Die alten Punktestände werden wie folgt umgerechnet

Punkteumrechnung

5.

Natürlich wurde die Bepunktung von Ordnungswidrigkeit und Straftaten angepasst. Ein Beispiel: Fuhr man innerorts 30 Km/h zu schnell, gab es dafür nach dem alten System 3 Punkte in Flensburg. Nach dem neuen System ist es nur noch 1 Punkt! Aber aufgepasst !! 

Für vergehen die nach dem alten System mit nur einem Punkt bepunkten wurden ( bsp. Handy am Ohr), gibt es nach wie vor einen Punkt!

6.

Das ASP Seminar ( Aufbauseminar für Punkteauffälige) gibt es nicht mehr. Es gibt jetzt das Fahreignungs Seminar, wo man einen Punkt abbauen kann, jedoch nur bei einem Stand zwischen 1 und 5 Punkten.