Klasse D1
Mindestalter:
- 21 Jahre
Fahrzeug:
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger:
- Zulässigen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse B
Befristung:
- Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper, Reaktion, Aufmerksamkeit und Augen – Check) alle 5 Jahre
Klasse D1E
Mindestalter:
- 21 Jahre
Fahrzeug:
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger:
- Zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse D1
Befristung:
- Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper, Reaktion, Aufmerksamkeit und Augen – Check) alle 5 Jahre
Klasse D
Mindestalter:
- 24 Jahre
Fahrzeug:
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger:
- Zulässigen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse B
Einschluss:
- Führerschein Klasse D1
Befristung:
- Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper, Reaktion, Aufmerksamkeit und Augen – Check) alle 5 Jahre
Klasse DE
Mindestalter:
- 24 Jahre
Fahrzeug:
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger:
- Zulässigen Gesamtmasse mehr als 750 kg.
Voraussetzung:
- Führerschein Klasse D
Einschluss:
- Klasse BE und D1E
Befristung:
- Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper, Reaktion, Aufmerksamkeit und Augen – Check) alle 5 Jahre