Übersicht

Führerschein Klasse AM, A1, A2 und A + Mofa

Prüfbescheinigung Mofa

Mindestalter:

  • 15 Jahre

Fahrzeug:

  • Maximale Höchstgeschwindigkeit 25 Km/h
Führerschein Klasse AM

Klasse AM

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Fahrzeug:

  • Einspuriges Kleinkraftrad
  • Maximale Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h
Führerschein Klasse A1

Klasse A1

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Fahrzeug:

  • Einspuriges Leichtkraftrad
  • Maximale Leistung 15 PS / 11kW
  • Maximaler Hubraum 125 cm³

Besonderheit:

  • Im Gegensatz zur Klasse AM beginnt bereits hier die Probezeit.
  • Fahrzeuge der Klasse AM dürfen nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen fahren – Fahrzeuge der Klasse A1 im Regefall schon!
Führerschein Klasse A2

Klasse A2

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Fahrzeug:

  • Leistungsbeschränkung auf 48 PS / 35 kW
  • Die Ursprüngliche Leistung des Motorrads darf vor der Drosselung nicht mehr als 96 PS betragen

Besonderheit:

  • Wer die Klasse A1 bereits 2 oder mehr Jahre besitzt, muss keine theoretische Prüfung ablegen! Es fallen auch keine vorgeschrieben Sonderfahrten an, es muss lediglich die Eignung zum führen der großen Maschine nachgewiesen werden.
Führerschein Klasse A

Klasse A

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 24 Jahre ohne Vorbesitz der Klasse A2

Fahrzeug:

  • Keine Leistungsbeschränkung!

Besonderheit:

  • Wer die Klasse A2 bereits 2 oder mehr Jahre besitzt, muss keine theoretische Prüfung ablegen! Es fallen auch keine vorgeschrieben Sonderfahrten an, es muss lediglich die Eignung zum führen der großen Maschine nachgewiesen werden.