Übersicht

Führerschein Klasse C1, C1E, C und CE

Wir haben für detaillierte LKW Führerschein Informationen eine extra Seite angelegt. Mehr Infos hier: LKW Fahrschule Gütersloh

Führerschein Klasse C1

Klasse C1

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg

Anhänger:

  • Zulässigen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg.

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse B

Befristung:

  • Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper und Augen – Check) alle 5 Jahre
Führerschein Klasse C1E

Klasse C1E

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg

Anhänger:

  • Zulässigen Gesamtmasse mehr als 750 kg, jedoch Zuggesamtgewicht nicht höher als 12 t.

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse C1

Befristung:

  • Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper und Augen – Check) alle 5 Jahre
Führerschein Klasse C

Klasse C

Mindestalter:

  • 21 Jahre (in Ausnahmefällen 18 Jahre – z.B. Feuerwehr / Rettungsdienst)

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

Anhänger:

  • Zulässigen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg.

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse B

Einschluss:

  • Führerschein Klasse C1

Befristung:

  • Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper und Augen – Check) alle 5 Jahre
Führerschein Klasse CE

Klasse CE

Mindestalter:

  • 21 Jahre

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

Anhänger:

  • Zulässigen Gesamtmasse mehr als 750 kg.

Voraussetzung:

  • Führerschein Klasse C

Einschluss:

  • Klasse BE, C1E und T

Befristung:

  • Auf 5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung (Körper und Augen – Check) alle 5 Jahre

Besonderheit:

  • Bei anschließendem Erwerb der Klasse D1 oder D, erhält man ohne Prüfung zusätzlich die Anhängerklasse D1E bzw. DE dazu.